Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), zuletzt geändert durch Artikel 8b des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101 S. 59)
§ 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
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