Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), zuletzt geändert durch Artikel 15d des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754, 2802)
§ 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
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