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Vorschrift Transfusionsgesetz

Aktuelle Fassung

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Weitere Fassungen

  • Vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1642)

  • Vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), zuletzt geändert am 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202, 1207)

  • Vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), zuletzt geändert am 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646, 688)

  • Weitere 4 Fassungen…

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Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), zuletzt geändert am 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018, 1034)

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Erster Abschnitt
Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen

§ 3 Versorgungsauftrag

§ 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen

§ 5 Auswahl der spendenden Personen

§ 6 Aufklärung, Einwilligung

§ 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende

§ 8 Spenderimmunisierung

§ 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile

§ 10 Aufwandsentschädigung

§ 11 Spenderdokumentation, Datenschutz

§ 11a Blutdepots

§ 12 Verordnungsermächtigung

§ 12a Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen

Dritter Abschnitt
Anwendung von Blutprodukten

§ 13 Anforderungen an die Durchführung

§ 14 Dokumentation, Datenschutz

§ 15 Qualitätssicherung

§ 16 Unterrichtungspflichten

§ 17 Nicht angewendete Blutprodukte

§ 18 Stand der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten

Vierter Abschnitt
Rückverfolgung

§ 19 Verfahren

§ 20 Verordnungsermächtigung

Fünfter Abschnitt
Meldewesen

§ 21 Koordiniertes Meldewesen

§ 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 22 Epidemiologische Daten

§ 23 Verordnungsermächtigung

Sechster Abschnitt
Sachverständige

§ 24 Arbeitskreis Blut

Siebter Abschnitt
Pflichten der Behörden

§ 25 Mitteilungspflichten der Behörden

Achter Abschnitt
Sondervorschriften

§ 26 Bundeswehr

Neunter Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen

§ 27 Zuständige Bundesoberbehörden

§ 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 29 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen

§ 30 Angleichung an Gemeinschaftsrecht

Zehnter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31 Strafvorschriften

§ 32 Bußgeldvorschriften

Elfter Abschnitt
Übergangsvorschriften

§ 33

Zwölfter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

§ 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

§§ 36 bis 37 (weggefallen)

§ 38 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

§ 39 (Inkrafttreten)

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