Vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom am 11. Mai 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 123)
Erster Abschnitt
Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Dritter Abschnitt
Anwendung von Blutprodukten
Vierter Abschnitt
Rückverfolgung
Fünfter Abschnitt
Meldewesen
Sechster Abschnitt
Sachverständige
Siebter Abschnitt
Pflichten der Behörden
Achter Abschnitt
Sondervorschriften
Neunter Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Zehnter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt
Übergangsvorschriften
Zwölfter Abschnitt
Schlussvorschriften