Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 11. Juli 2017 (BGBl. I S. 2316), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149 S. 34)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 14. Juni 2017 (BGBl. I S. 1657) wird nachstehend der Wortlaut der Telekommunikations-Überwachungsverordnung in der vom 21. Juni 2017 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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