Das Inverkehrbringen von PSA ist in der Europäischen Union (EU) durch die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geregelt, welche unmittelbar gilt. Ihr Anwendungsbereich bezieht sich auf in der EU, d. h. ihren Mitgliedstaaten, und in Drittstaaten hergestellte PSA. Seit dem 21.04.2018 ersetzt die EU-VO die bis dahin geltende Binnenmarkt-Richtlinie 89/686/EWG, die von den Mitgliedstaaten in das nationale Recht umgesetzt werden musste.
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