Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Das Inverkehrbringen von PSA ist in der Europäischen Union (EU) durch die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geregelt, welche unmittelbar gilt. Ihr Anwendungsbereich bezieht sich auf in der EU, d. h. ihren Mitgliedstaaten, und in Drittstaaten hergestellte PSA. Seit dem 21.04.2018 ersetzt die EU-VO die bis dahin geltende Binnenmarkt-Richtlinie 89/686/EWG, die von den Mitgliedstaaten in das nationale Recht umgesetzt werden musste.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-03-01 |