Normadressat ist der Betreiber, nicht auch der Anwender, der nicht zugleich der Betreiber ist, wie z.B. Beschäftigte des Betreibers (siehe die Erl. zu § 14 Nr. 2.3). Um seiner Verpflichtung aus § 4 nachzukommen, kann der Betreiber den Anwender oder betriebliche Aufsichtspersonen beauftragen, seine Verpflichtung aus § 4 zu erfüllen. Die Gesamtverantwortung des Betreibers wird hierdurch nicht berührt. § 4 gilt für alle MP, d.h. für aktive MP im Sinne des § 5, für MP mit Messfunktion im Sinne der Anlage 3 und für sonstige MP. § 4 gilt auch für MP im Sinne des § 15.
Lieferung: 03/2007Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.