Rehabilitation ist ein Begriff für die im Sozialgesetzbuch benannten Leistungsgruppen: Medizinische Rehabilitation
− Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, „berufliche Rehabilitation“)
− Teilhabe an Bildung
− Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
− Leistungen zur sozialen Teilhabe (§5 SGB IX).
− Leistungsträger sind in Abhängigkeit des Zieles und der Voraussetzungen die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung und die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger (§6 SGB IX)
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