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Vorschrift Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken (KTA 3604)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. Dezember 2020 (BAnz AT 20.01.2021 B6)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1410659

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Handhabung und Lagerung von festen zur Entsorgung vorgesehenen radioaktiven Stoffen

3.1 Sammeln

3.2 Stauraum für feste radioaktive Abfälle

3.3 Behandeln

3.4 Lagern

4 Handhabung und Lagerung von zur Entsorgung vorgesehenen flüssigen radioaktiven Stoffen

4.1 Sammeln

4.2 Sammel- und Lagerbehälter

4.3 Armaturen, Pumpen und Rohrleitungen

4.4 Behälterräume

4.5 Behandeln

5 Handhabung und Lagerung von kontaminierten Werkzeugen, wiederverwendbaren radioaktiven Bauteilen und Komponenten

5.1 Stauraum für Komponenten und Bauteile

5.2 Dekontamination

5.3 Heiße Werkstatt

5.4 Lagern

6 Innerbetrieblicher Transport und Abgabe von festen und flüssigen radioaktiven Abfällen sowie von radioaktiven Bauteilen und Komponenten

6.1 Transportwege

6.2 Transportmittel

6.3 Transportdurchführung

6.4 Abgabe von radioaktiven Stoffen

6.4.1 Übergabestationen für flüssige Abfälle

6.4.2 Transportbereitstellung

7 Handhabung und Lagerung von radioaktiven Präparaten

7.1 Präparate

7.2 Handhabung umschlossener Präparate

7.3 Handhabung offener Präparate

7.4 Lagern

8 Prüfungen

8.1 Anlagen zur Lagerung, Handhabung und Abgabe von radioaktiven Stoffen

8.1.1 Allgemeines

8.1.2 Prüfungen vor der Errichtung

8.1.3 Begleitende Kontrollen

8.1.3.1 Umfang der begleitenden Kontrollen

8.1.3.2 Vorprüfungen

8.1.3.3 Werkstoff-, Bau- und Druckprüfungen

8.1.3.4 Abnahme- und Funktionsprüfungen

8.1.4 Wiederkehrende Prüfungen

8.2 Mobile Anlagen

8.2.1 Allgemeines

8.2.2 Vorlaufende Prüfung

8.2.3 Abnahme- und Funktionsprüfung

8.2.4 Wiederkehrende Prüfungen

8.3 Längerfristig gelagerte radioaktive Stoffe

8.3.1 Allgemeines

8.3.2 Werkzeuge und Komponenten

8.3.3 Guss- und Betonbehälter

8.3.4 Sonstige

8.3.5 Dünnwandige Stahlblechbehälter

8.3.5.1 Allgemeines

8.3.5.2 Prüfkonzept

8.3.5.3 Bewertung der Stoff- und Behältereigenschaften

8.3.5.4 Prüfchargen

8.3.5.5 Prüfverfahren

8.3.5.5.1 Rotationsverfahren

8.3.5.5.2 Stichprobenverfahren

8.3.5.5.3 Referenzgebindeverfahren

8.3.6 Prüfergebnisse und Erfahrungsrückfluss

9 Dokumentation

Anhang A (informativ)
Erläuterungen zu Abschnitt 8.3

Anhang B
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird.

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