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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken (KTA 3604)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. Dezember 2020 (BAnz AT 20.01.2021 B6)

3 Handhabung und Lagerung von festen zur Entsorgung vorgesehenen radioaktiven Stoffen

4 Handhabung und Lagerung von zur Entsorgung vorgesehenen flüssigen radioaktiven Stoffen

5 Handhabung und Lagerung von kontaminierten Werkzeugen, wiederverwendbaren radioaktiven Bauteilen und Komponenten

6 Innerbetrieblicher Transport und Abgabe von festen und flüssigen radioaktiven Abfällen sowie von radioaktiven Bauteilen und Komponenten

6.4 Abgabe von radioaktiven Stoffen

7 Handhabung und Lagerung von radioaktiven Präparaten

8 Prüfungen

8.1 Anlagen zur Lagerung, Handhabung und Abgabe von radioaktiven Stoffen

8.1.3 Begleitende Kontrollen

8.2 Mobile Anlagen

8.3 Längerfristig gelagerte radioaktive Stoffe

8.3.5 Dünnwandige Stahlblechbehälter

8.3.5.5 Prüfverfahren