Vom 1. Dezember 2020 (BAnz AT 20.01.2021 B6)
3 Handhabung und Lagerung von festen zur Entsorgung vorgesehenen radioaktiven Stoffen
4 Handhabung und Lagerung von zur Entsorgung vorgesehenen flüssigen radioaktiven Stoffen
5 Handhabung und Lagerung von kontaminierten Werkzeugen, wiederverwendbaren radioaktiven Bauteilen und Komponenten
6 Innerbetrieblicher Transport und Abgabe von festen und flüssigen radioaktiven Abfällen sowie von radioaktiven Bauteilen und Komponenten
6.4 Abgabe von radioaktiven Stoffen
7 Handhabung und Lagerung von radioaktiven Präparaten
8 Prüfungen
8.1 Anlagen zur Lagerung, Handhabung und Abgabe von radioaktiven Stoffen
8.1.3 Begleitende Kontrollen
8.2 Mobile Anlagen
8.3 Längerfristig gelagerte radioaktive Stoffe
8.3.5 Dünnwandige Stahlblechbehälter
8.3.5.5 Prüfverfahren