Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2021 (GMBl 2021, S. 543)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.7 „Lärm“ bekannt.
Die Neufassung der ASR A3.7 vom 24.3.2021 ersetzt die ASR A3.7 vom Mai 2018 (GMBl 2018, S. 456).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
– Der Abschnitt 9 „Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen“ wurde ergänzt.
– In Abschnitt 7.5 erfolgt eine Klarstellung zur Ermittlung von Beurteilungspegeln für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
– Redaktionelle Anpassungen sind erfolgt.
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