ARBEITSSCHUTZ digital
 

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Lärm (ASR A3.7)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: März 2021 (GMBl 2021, S. 543)

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.7 „Lärm“ bekannt.

Die Neufassung der ASR A3.7 vom 24.3.2021 ersetzt die ASR A3.7 vom Mai 2018 (GMBl 2018, S. 456).

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

– Der Abschnitt 9 „Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen“ wurde ergänzt.

– In Abschnitt 7.5 erfolgt eine Klarstellung zur Ermittlung von Beurteilungspegeln für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.

– Redaktionelle Anpassungen sind erfolgt.

5 Pegelwerte für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen sowie raumakustische Anforderungen an Arbeitsräume

5.2 Raumakustische Anforderungen

7 Beurteilung von Gefährdungen durch Lärm beim Betreiben von Arbeitsstätten

8 Maßnahmen zum Lärmschutz

8.1 Technische Schutzmaßnahmen

Anhang 1
Erläuterungen zu Abschnitt 4 – Extra-aurale und reversible aurale Lärmwirkungen

Anhang 2
Abschätzung der raumakustischen Kennwerte in Ergänzung zu Abschnitt 7.2