KomNet Zum Schwerpunktthema Inverkehrbringen von Produkten/Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV 2002; www.gesetze-iminternet.de/betrsichv/). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen.
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