ARBEITSSCHUTZ digital
 

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Zum Schwerpunktthema Inverkehrbringen von Produkten/Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen

Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV 2002; www.gesetze-iminternet.de/betrsichv/). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-01-30