1989 wurde die Gesundheitsförderung erstmalig als Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung formuliert. Besonders die Betriebskrankenkassen großer Unternehmen haben mit Kursangeboten im Betrieb versucht, die Betriebliche Gesundheitsförderung als soziale Zusatzleistung zu offerieren. Verbunden damit war die stille Hoffnung, dass Bewegungs-, Ernährungs- und Entspannungskurse eine günstige Wirkung auf die AU-Quote (Anteil der Beschäftigten mit einem oder mehreren Abeitsunfähigkeitsfällen) haben. Erst sehr viel später und mit Schwierigkeiten wurden die ersten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) erreicht. Diese Schwierigkeiten haben eine Reihe von Ursachen. KMUs werden häufig über lange Jahre von derselben Führungskraft bestimmt. Sie trägt das unternehmerische Risiko, wirkt selbst intensiv in den Leistungsprozessen mit, dominiert die betriebliche Willensbildung und leitet daraus oft einen umfassenden Führungsanspruch ab. Übergeordnete Kontrollinstanzen und Korrektive sind dabei selten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-11 |
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