„Sagen Sie, ich möchte eine Tischlerei eröffnen und mit Ihnen einen Termin für die Planung meines Betriebs vereinbaren“. Diese oder ähnliche Anfragen erreichen Arbeitsschutzbehörden nahezu täglich. Die hilfesuchenden Bürger*innen beziehen sich dabei zumindest implizit auf den Beratungsauftrag nach dem Arbeitsschutzgesetz. Ist diese Annahme gerechtfertigt? Ist die staatliche Arbeitsschutzaufsicht eine von vielen Akteur*innen des Beratungswesens im Themenfeld von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-30 |
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