Die Bedeutung der psychischen Gesundheit von Beschäftigten hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt und ist immer weiter in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses geruckt. Untersuchungen der Krankenkassen zeigen, dass nach Muskel-Skelett-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen psychische Erkrankungen die dritthäufigste Ursache für Fehlzeiten am Arbeitsplatz sind. Insbesondere in Berufen, die einen hohen Grad an sozialer Interaktion erfordern, ist das Ausmaß der psychischen Erschöpfung bemerkenswert hoher als in anderen Berufsfeldern. Dies ist besonders in den Pflegeberufen zu beobachten, gefolgt von Erziehern, Lehrerinnen, Polizeibeamten und Beschäftigten im Bereich der Sozialen Arbeit. Um auf diese besorgniserregende Entwicklung zu reagieren, hat der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen und das Arbeitsschutzgesetz (kurz: ArbSchG) entsprechend angepasst. Durch die Anpassungen im Gesetz sollen Arbeitgeber starker dazu angehalten werden, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Somit ruckt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPB) als ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes in den Vordergrund.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.