Fall 8
Acetylenexplosion beim Schweißen
→ Sicherheitswidrige Lagerung eines Arbeitsmittels 36
→ Pflicht zu „regelmäßigen Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften“
→ Fehlende Kontrollen der Nutzung von Schutzausrüstungen, der sicherheitskonformen Arbeitsweise und der Tätigkeit eines Mitarbeiters nach Pflichtendelegation
→ Entfallen des Vertrauensschutzes auf ordnungsgemäße Pflichterfüllung durch Beauftragte, wenn Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen („Anlass“)
→ Garantenverantwortung für das Unterlassen von Schutzmaßnahmen
→ Wertungsfrage zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung von Beschäftigten vs. (Mit-)Verantwortung von Vorgesetzten
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