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Dokument  Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):   Darf Persönliche Schutzausrüstung dem Träger angepasst werden?
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Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):
Darf Persönliche Schutzausrüstung dem Träger angepasst werden?

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wenn es um die Festlegung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz geht. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, deren Wirksamkeit zu kontrollieren und bei Bedarf an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Die grundlegende Voraussetzung für die richtige Auswahl von PSA ist die möglichst genaue Kenntnis der am Arbeitsplatz möglichen Gefährdungen. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber diese Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten und entsprechend seiner Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.04.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-03

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