Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden auf der Basis von UN-Empfehlungen Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren in ein neues Kapitel 1.10 ADR/ RID (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) aufgenommen. Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten die in diesem Kapitel aufgeführten Vorschriften für die Sicherung beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.04.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-03 |
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