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Vorschrift Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen (TRBA 130)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe Juli 2023 (GMBl 2023, S. 800)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1586270

Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Neufassung der Technischen Regel 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen“ für Biologische Arbeitsstoffe bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Biostoffe

2.2 Biogene Toxine

2.3 Akute biologische Gefahrenlage

2.4 Tätigkeiten

2.5 Gefährdungsbeurteilung

2.6 Gefahrenbereich

2.7 Absperr- und Übergangsbereich

2.8 Dekontaminationsplatz (Dekon-Platz)

2.9 Fachkunde

2.10 Ansteckungsverdächtige Person

2.11 Krankheitsverdächtige Person

2.12 Desinfektion

2.13 Dekontamination

3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Grundsätze

3.2 Hinweise zur Lagefeststellung und Lagebeurteilung einer biologischen Gefahrenlage

3.3 Tätigkeiten und betroffene Institutionen

3.4 Übertragungswege

4 Tätigkeiten im Gefahren- und Absperrbereich

4.1 Gefahren- und Absperrbereich sowie Dekontaminationsplatz festlegen und absichern

4.2 Tätigkeiten im Gefahrenbereich mit hohem Infektions- bzw. Kontaminationsrisiko (Tätigkeiten mit hohem Risiko)

4.3 Tätigkeiten am Dekontaminationsplatz mit noch bestehendem Infektions- und Kontaminationsrisiko (Tätigkeiten mit Risiko)

4.4 Tätigkeiten im Absperrbereich

4.5 Spezielle Tätigkeiten

4.5.1 Versorgung und Transport Verletzter

4.5.2 Dekontamination und Desinfektion

4.5.3 Probenahme, -verpackung und -transport

4.5.4 Probenuntersuchung

5 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten im Gefahrenbereich vor Ort

5.1 Allgemeines

5.2 Technische Maßnahmen

5.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

5.3.1 Allgemeine organisatorische Schutzmaßnahmen

5.3.2 Arbeitsanweisungen/Betriebsanweisungen

5.3.3 Einweisung/Unterweisung

5.3.4 Vorfälle, Unfälle und Erste Hilfe

5.4 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

5.4.1 Atemschutz

5.4.2 Körperschutz

5.4.3 Handschutz

5.4.4 Fußschutz

5.4.5 Augenschutz

6 Patiententransport

6.1 Allgemeines

6.2 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

6.3 Weitere Maßnahmen

7 Weitere Regelungen

Literaturhinweise

Anhang 1:
Probenverpackung und -transport

Anhang 2:
Fachkenntnisse

Anhang 3:
Labordiagnostische Untersuchung von Verdachtsproben

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