Unter Alkoholeinfluss stehende Beschäftigte können die Betriebsabläufe wesentlich beeinträchtigen. Zugleich können strikte Alkoholverbote je nach „Branche“ aber auch als praxisunüblich gelten. Problematisch erweist sich die Fragestellung, ob der Konsum von Alkohol generell verboten werden kann und auch die Frage, inwieweit das Arbeitsschutzrecht diesen überhaupt verbietet. Nachfolgender Beitrag geht diesen Fragestellungen nach und bietet Lösungen an, wie mit diesen Fragen im Betrieb umgegangen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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