Nachdem im Jahr 1925 die erste Berufskrankheiten Verordnung in Deutschland erlassen wurde, hat sich die Zahl der gelisteten Berufskrankheiten vervielfacht. Dabei hat der Verordnungsgeber auch solche – aus heutiger Sicht obsolete – Berufskrankheiten wie das „Augenzittern der Bergleute“ in der Liste belassen. Eine Reform des Berufskrankheitenrechts wird seit langer Zeit diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: