Eine 13-jährige Realschülerin S besucht die Jahrgangsstufe 7, die am Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ teilnimmt. S begehrt vom Freistaat Bayern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Beschulung ohne den Einsatz von Tablets und Laptops der Marke Apple (iPads, MacBooks) durch andere Schüler, weil „der Einsatz dieser Geräte bei ihr aufgrund einer genetisch bedingten Störung des Entgiftungsstoffwechsels zu Vergiftungssymptomen und mehrtägigen Erkrankungen mit Schulabwesenheit führe.“
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