Arbeit wird tagtäglich im Unternehmen in ganz verschiedenen Kontexten mit ganz unterschiedlichen Zielsetzungen gestaltet. Gemeinsam ist vielen dieser Gestaltungsentscheidungen, dass sie die psychische Belastung der Arbeit ganz wesentlich formen, also bestimmend dafür sind, welche Anforderungen die Arbeit an die psychischen (kognitiven und emotionalen) Prozesse, wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und die Regulation von Emotionen, stellt. Das Arbeitsschutzgesetz fordert, Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen vermieden bzw. möglichst geringgehalten werden (§ 4 ArbSchG). Diese Forderung gilt auch für Gefährdungen durch psychische Belastungen. Das heißt, Gestaltungsentscheidungen über Arbeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen sind so zu treffen, dass Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit möglichst vermieden werden.
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