Die Unternehmen müssen den Geschäftsreisenden im Ausland den gleichen Unfallschutz gewährleisten wie bei einer Beschäftigung in Deutschland. Die Arbeitnehmer sind somit auch bei Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten gegen Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen über den zuständigen Unfallversicherungsträger grundsätzlich so abgesichert, wie es ihnen auch in Deutschland zusteht.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass den Beschäftigten aus ihrem Auslandsaufenthalt keine Nachteile entstehen und ein einheitlicher Versicherungsschutz garantiert wird.
Neben der medizinischen Versorgung stehen den entsendeten Arbeitnehmern im Ausland auch die benötigten Hilfsmittel und Sachleistungen zur Verfügung. Es muss dabei jedoch beachtet werden, dass bei den Leistungen immer vom aktuellen Standard des jeweiligen Landes und nicht vom deutschen oder europäischen Standard auszugehen ist.
Im Hinblick auf den Versicherungsschutz im Ausland müssen einige Voraussetzungen beachtet und erfüllt werden.
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