Wir haben in den bisherigen Ausführungen in verschiedener Hinsicht verdeutlicht, dass die Verantwortung für eine gelungene Prävention und Reduktion von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und insbesondere durch Arbeit 4.0 nicht einseitig verortet werden kann. Betrieb, Führungskräfte und Arbeitnehmer sind hier aktiv in der Pflicht, wenn auch in unterschiedlicher Art und Weise und in unterschiedlichem Ausmaß.
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