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Vorschrift Zwischenlagerkosten-Anteilsfestsetzungsverordnung

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Verordnung zur Festsetzung des Anteils der für den Bau von Zwischenlagern und für Nachrüstungen notwendigen Kosten an den Einzahlungsbeträgen nach dem Entsorgungsfondsgesetz (Zwischenlagerkosten-Anteilsfestsetzungsverordnung - ZKAV)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2738)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1307827

Auf Grund des § 3 Absatz 6 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 120, 1676) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

§ 1 Festsetzung des Anteils

§ 2 Inkrafttreten

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