In einem Musterprozess gegen die Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft hat das SG Würzburg (S 5 U 388 / 96) die Klage gegen einen Beitragsbescheid der BSBG aus 1996 abgewiesen. Der Kläger begehrte die Aufhebung des Beitragsbescheides und die Neufestsetzung des Beitrages nach der wirtschaftlichen Ertragskraft der deutschen Binnenschifffahrt im Jahre 1995.
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