Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. August 2004, BGBl. I S. 2255, geändert am 21. Juli 2011, BGBl. I S. 1475
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 1 Satz 5, § 11 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 4, § 12 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 Satz 3, § 13 Abs. 2 Satz 2 jeweils in Verbindung mit § 16 des Zuteilungsgesetzes 2007 vom 26. August 2004 (BGBl. I S. 2211) und des § 10 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578) verordnet die Bundesregierung:
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