Durch das Inkrafttreten des SGB IX sind auch fr die gesetzliche Unfallversicherung (UV) Vernderungen eingetreten, deren Ausma noch nicht endgltig abzusehen ist. Von besonderer Problematik scheint dabei eine Bestimmung in 14 des Neunten Buches zu sein, die unter bestimmten Voraussetzungen den Erstattungsanspruch nach 105 SGB X des unzustndig leistenden Versicherungstrgers ausschliet. Die folgende Ausarbeitung unternimmt den Versuch, Umfang und Ausma des Erstattungsausschlusses und seine Auswirkungen auf das berufsgenossenschaftliche Feststellungsund Heilverfahren einzugrenzen.
Seiten 547 - 550
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