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Vorschrift Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen

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Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (SprengLR 010)

Sachgebiet: Explosionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe April 1978, ArbSch. Nr. 6/78, mit Änderung vom 24. Oktober 1978, ArbSch. Nr. 12/1978

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.175410

Geltungsbereich

1. Zuständige Stelle

2. Prüfung

2.1 Allgemeines

2.2 Prüfungen zum Ermitteln der Lagergruppe

2.3 Ausführung der Prüfungen

2.4 Wiederholung der Prüfungen

2.5 Beschreibung der Prüfungen

2.6 Prüfbericht

3. Zuordnen zu einer Lagergruppe

3.1

3.2 Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

3.3 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe

3.4

4. Zuordnen nach Änderung der Voraussetzungen

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