Im Gesundheitsdienst spielt der Schutz der Patienten eine herausragende Rolle. Produkte zur Anwendung am Patienten (Untersuchen, Behandeln, Pflegen,…) kommen, sind in der Regel Medizinprodukte, bei denen unter anderem dem Schutz des Patienten, beispielsweise durch hohe Anforderungen an die Hygiene hohe Priorität zukommt. Aber auch Beschäftigte im Gesundheitsdienst sind bei ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die aus der Tätigkeit resultierenden Gefährdungen zu beurteilen und entsprechend Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört regelmäßig auch das Zurverfügungstellen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Am Beispiel von Handschuhen für Untersuchungszwecke und für chirurgische Eingriffe soll nachfolgend gezeigt werden, dass derzeit im Spannungsfeld zwischen Medizinprodukten und PSA noch eine rechtliche Grauzone existiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-01 |
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