Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. August 2017, GMBl S. 524
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 1. August 2017 die nachstehende wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2106 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung beschlossen:
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