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Vorschrift Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung der Sicherheitsleittechnik

Aktuelle Fassung

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Rechtskataster/Versionsvergleich

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung und Nachweis der Betriebsbewährung der Baugruppen und Geräte der Sicherheitsleittechnik (KTA 3507)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 16. Dezember 2014, BAnz AT 15.01.2015 B3 S. 286

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.710087

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Qualitätsaudit

4 Werksprüfung bei der Herstellung

5 Prüfung von Baugruppen und Geräten nach deren Instandsetzung

6 Dokumentation

7 Nachweis der Betriebsbewährung von Baugruppen und Geräten

Anhang A Auswahl, Verarbeitung und Prüfung von Werkstoffen für Messgeräte

Anhang B Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Anhang C Klassifizierung von Bauelementen

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