ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen
  • DGUV Regelwerk
  • Alle Vorschriften
  • Alle Erläuterungen
  • Mein Rechtskataster
  • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • der letzten 3 Monate
  • der letzten 6 Monate
  • des letzten Quartals
  • des laufenden Jahres
  • des vergangenen Jahres
Vorschrift Werkfeuerwehrverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 5. April 1995, GVBl. II S. 334, zuletzt geändert am 6. November 2000, GVBl. II S. 409

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung und der Rücknahme der Anerkennung sowie der Anordnung von Werkfeuerwehren (Werkfeuerwehrverordnung - WfwV)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 5. April 1995, GVBl. II S. 334, zuletzt geändert durch Artikel 132 des Gesetzes vom am 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 1, 48)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.185901

Auf Grund des § 38 Abs. 2 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1994 - Brandschutzgesetz - BSchG - (GVBl. I S. 65) des Landes Brandenburg verordnet der Minister des Innern:

§ 1 Werkfeuerwehren

§ 2 Aufstellung einer Werkfeuerwehr

§ 3 Bildung von Werkfeuerwehren

§ 4 Anerkennung von Werkfeuerwehren

§ 5 Anordnung einer Werkfeuerwehr

§ 6 Anforderungen an Werkfeuerwehren

§ 7 Organisation und Ausrüstung der Werkfeuerwehren

§ 8 Zusammenarbeit mit öffentlichen Feuerwehren

§ 9 Änderung betrieblicher Verhältnisse

§ 10 Überprüfung des Leistungsstandes

§ 11 (In-Kraft-Treten)

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück