Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist allumfassend und berücksichtigt alle möglichen Gefährdungen. Dabei ist auch die Gefährdung durch Expositionen gegenüber optischer Strahlung künstlicher Strahlungsquellen zu berücksichtigen. Seitdem die EU-Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung im Juli 2010 durch die Optische Strahlungsverordnung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt worden ist, existieren rechtsverbindliche Expositionsgrenzwerte. Mit Hilfe dieser Expositionsgrenzwerte kann ermittelt werden, ob eine Gefährdung durch optische Strahlung vorliegt oder nicht. Werden sie eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die Gefährdung durch optische Strahlung nicht zu akuten Schädigungen führt. Langfristige Schädigungen wie Hautkrebs oder Grauer Star des Auges können bei Expositionen gegenüber UV-Strahlung trotz Einhaltung der Expositionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden. Präventiv ist dabei eine Reduktion der Exposition auf ein absolutes Minimum im Sinne des ALARA-Prinzips sinnvoll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
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