Die Änderung der Maschinenrichtlinie beschäftigt zur Zeit die Arbeitsschutzkreise. Diese europäische Vorschrift ist eine wichtige Säule des gemeinsamen Binnenmarktes. Von ihren Ursprüngen her ist diese Gemeinschaftsrichtlinie zunächst ein wirtschaftspolitisches Instrument. Sie gewährleistet den freien Warenverkehr von Maschinen in Europa und ist zugleich Basis für Handelsabkommen mit Drittstaaten. Grundlage für den freien Warenverkehr ist die abschließende Harmonisierung grundlegender Anforderungen an die Sicherheit und an den Gesundheitsschutz. Derartige Vorschriften zur Beschaffenheit von Maschinen sind deshalb schon seit längerem nicht mehr Bestandteil des Regelungsauftrages der Berufsgenossenschaften. Um so mehr ist für die Arbeitsschutzkreise von Interesse, wie die Vorschläge der Europäischen Kommission mit den deutschen Präventionsansätzen in Übereinstimmung stehen.
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