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Berufsdermatosen  
10.06.2022

Vorbeugung und Behandlung berufsbedingter Handekzeme: Wer zahlt was?

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DGUV
Das Hautarztverfahren (Auszug) (Screenshot dha-handekzem.de)
Berufsdermatosen wie das berufsbedingte Handekzem machen europaweit rund die Hälfte, bei jungen Menschen bis zu 90 Prozent der Berufskrankheiten aus. Um Arbeitsausfälle und Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden, ist der betriebliche Hautschutz gesetzlich vorgeschrieben. Zu welchen Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet? Wer übernimmt die Kosten für Hautschutz, Hautpflege und Behandlung?

Hautschutzregeln im Betrieb
Kernstück des betrieblichen Hautschutzes sind Hautschutzpläne, die an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden müssen. Hautschonende Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Hautschutzcremes und Hautpflegemittel sind als Teil der persönlichen Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Angestellten ermöglichen, Tätigkeiten mit hoher und geringer Hautbelastung abzuwechseln.

Chronisches Handekzem
  
Erkennen, vorbeugen, behandeln
Das chronische Handekzem ist eine nichtinfektiöse entzündliche Hauterkrankung, die etwa zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland betrifft. Die Palette an Ursachen und Auslösern ist groß, doch in vielen Fällen kann die Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden.

Um zu verhindern, dass sich eine trockene, rissige Haut an den Händen zu einem chronischen Ekzem entwickelt, was im schlimmsten Fall zur Aufgabe des Berufes zwingt, kann der Hautschutz gar nicht groß genug geschrieben werden. Die richtige Hautreinigung und -pflege sowie das Meiden auslösender Faktoren sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Haut gesund bleibt. Ebenso wichtig ist es, erste Anzeichen eines Ekzems zu erkennen und frühzeitig unter Einbeziehung des Hautarztes geeignete Behandlungsschritte einzuleiten. 


Mitarbeit gefordert
Beschäftigte sind verpflichtet, den betrieblichen Hautschutz ernst zu nehmen. Gleichwohl fehlt im hektischen Arbeitsalltag oftmals die Zeit, alle Maßnahmen konsequent umzusetzen, etwa Hautschutzcreme in ausreichender Menge aufzutragen und erst weiterzuarbeiten, wenn diese vollständig eingezogen ist. Kommt der Hautschutz dauerhaft zu kurz, sollten die Betroffenen gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen suchen. Darüber hinaus ist es wichtig, bei ersten Anzeichen für ein jobbedingtes Hautproblem den Haut- oder Betriebsarzt aufzusuchen.

Leistungen der Rentenversicherungsträger
Bestätigt sich der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, leitet der Arzt im Einverständnis mit dem Betroffenen das Hautarztverfahren (2) ein. Das hat Vorteile: Mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, übernimmt der Rentenversicherungsträger (3) die Kosten für die Behandlung, Medikamente sowie bestimmte Hautpflegemittel, für die ein BG-Rezept vom Hautarzt vorliegt. Darunter fallen zum Beispiel Medizinprodukte der Klasse 2a mit der Kennzeichnung CE-0459, die in Kombination mit einem wirkstoffhaltigen Medikament nachweislich die Abheilung eines akuten Handekzems unterstützen und das Risiko einer erneuten Erkrankung senken (4). Bei Bedarf finanziert der Rentenversicherungsträger außerdem die Teilnahme an Hautschutzseminaren und Rehamaßnahmen. 

Weiterführende Informationen zu Handekzemen, Hautschutz und Hautarztverfahren stellt die Deutsche Haut- und Allergiehilfe unter www.dha-handekzem.de zur Verfügung. Die Broschüre „Chronisches Handekzem“ wurde mit Unterstützung der Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH realisiert und ist kostenfrei als Download oder gedruckt erhältlich bei: DHA e. V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn.

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