ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
      • Das neue Mutterschutzrecht 2018
  • Stellenmarkt
  • Bestellen
  • Newsletter
  • Infodienst
  • Neu auf
  • eJournals
  • eBooks
  • Das neue Mutterschutzrecht 2018
Dokument Vor- und nachgeburtliche Schutzfristen
► Dieses Dokument downloaden

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vor- und nachgeburtliche Schutzfristen

  • Patrick Aligbe

Speziell die letzten Wochen vor der Geburt sind für die Schwangere mit besonderen Belastungen verbunden. Die dem Staat obliegenden Verpflichtungen, die körperliche Unversehrtheit zu schützen (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), gebieten es hier, der werdenden Mutter die Möglichkeit zu geben, sich in den letzten Wochen vor dem errechneten Geburtstermin entsprechend schonen zu können. Der Arbeitgeber darf daher eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen. Es handelt sich hierbei um eine Schutzfrist vor der Entbindung nach § 3 Abs. 1 MuSchG.
Unerheblich für diese vorgeburtliche Schutzfrist ist, in welcher konkreten Konstitution sich die werdende Mutter befindet. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG gilt also auch dann, wenn keine besonderen gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.

Seiten 41 - 56

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/978-3-503-18155-1_9693

Ihr Zugang zur Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 16 Seiten
€ 66,00*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück