Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 16. Dezember 2008, ABl. L 354 S. 70, geändert am 10. Oktober 2019 (ABl. L 261 S. 1, 18)
Änderung des Anhang I durch Artikel 22 Verordnung (EU) 2019/1700 vom 10. Oktober 2019 (ABl. L 261 S. 1, 18) tritt gem. Artikel 25 derselben Vorschrift am 3. November 2019 in Kraft, Geltungsbeginn 1. Januar 2021 und ist daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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