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Vorschrift Verordnung über Seilbahnen

Aktuelle Fassung

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  • Stand vom 9. März 2016, ABl. L 81 S. 1, berichtigt am 30. September 2016, ABl. L 266 S. 8

  • Stand vom 9. März 2016, ABl. L 81 S. 1

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VERORDNUNG (EU) 2016/424 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG ((EU) 2016/424)

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Europäische Union

Stand vom 9. März 2016, ABl. L 81 S. 1, berichtigt am 30. September 2016, ABl. L 266 S. 8, geändert durch Artikel 2 der VERORDNUNG (EU) 2024/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2748 8.11.2024)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.924522

Präambel

KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Bereitstellung von Teilsystemen und von Sicherheitsbauteilen auf dem Markt

Artikel 5 Inbetriebnahme von Seilbahnen

Artikel 6 Wesentliche Anforderungen

Artikel 7 Freier Warenverkehr mit Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen

Artikel 8 Sicherheitsanalyse und Sicherheitsbericht für geplante Seilbahnen

Artikel 9 Genehmigung von Seilbahnen

Artikel 10 Betrieb von Seilbahnen

KAPITEL II PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE

Artikel 11 Pflichten der Hersteller

Artikel 12 Bevollmächtigte

Artikel 13 Verpflichtungen der Einführer

Artikel 14 Verpflichtungen der Händler

Artikel 15 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

KAPITEL III KONFORMITÄT VON TEILSYSTEMEN UND SICHERHEITSBAUTEILEN

Artikel 17 Konformitätsvermutung für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile

Artikel 18 Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19 EU-Konformitätserklärung

Artikel 20 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 21 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

KAPITEL IV NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

Artikel 22 Notifizierung

Artikel 23 Notifizierende Behörden

Artikel 24 Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 25 Informationspflichten in Bezug auf die notifizierenden Behörden

Artikel 26 Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 27 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

Artikel 28 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 29 Anträge auf Notifizierung

Artikel 30 Notifizierungsverfahren

Artikel 31 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 32 Änderungen der Notifizierungen

Artikel 33 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 34 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 35 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 36 Informationspflichten der notifizierten Stellen

Artikel 37 Erfahrungsaustausch

Artikel 38 Koordinierung der notifizierten Stellen

KAPITEL V ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT EINGEFÜHRTEN TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION

Artikel 39 Überwachung des Unionsmarkts und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Teilsysteme und Sicherheitsbauteile

Artikel 40 Verfahren auf nationaler Ebene zur Behandlung von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen, mit denen eine Gefahr verbunden ist

Artikel 41 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 42 Risiko durch konforme Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile

Artikel 43 Formale Nichtkonformität

Kapitel Va Notfallverfahren

Artikel 43a Anwendung der Notfallverfahren

Artikel 43b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen

Artikel 43c Abweichung von den Konformitätsbewertungsverfahren, die die obligatorische Einschaltung einer notifizierten Stelle erfordern

Artikel 43d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen

Artikel 43e Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

KAPITEL VI AUSSCHUSSVERFAHREN, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 44 Ausschussverfahren

Artikel 45 Sanktionen

Artikel 46 Übergangsbestimmungen

Artikel 47 Aufhebung

Artikel 48 Inkrafttreten und Geltung

ANHANG I TEILSYSTEME

ANHANG II WESENTLICHE ANFORDERUNGEN

ANHANG III KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE: MODUL B: EU-BAUMUSTERPRÜFUNG – BAUMUSTER

ANHANG IV KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE: MODUL D: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DEN PRODUKTIONSPROZESS

ANHANG V KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE: MODUL F: KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE EINER PRÜFUNG DES TEILSYSTEMS ODER SICHERHEITSBAUTEILS

ANHANG VI KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE: MODUL G: KONFORMITÄTSERKLÄRUNG AUF DER GRUNDLAGE EINER EINZELPRÜFUNG

ANHANG VII KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE: MODUL H 1: KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER UMFASSENDEN QUALITÄTSSICHERUNG MIT ENTWURFSPRÜFUNG

ANHANG VIII TECHNISCHE UNTERLAGEN FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE

ANHANG IX EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR TEILSYSTEME UND SICHERHEITSBAUTEILE Nr. … (*)

ANHANG X ENTSPRECHUNGSTABELLE

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