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Vorschrift Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates

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  • Vom 9. März 2016, ABl. L 81 S. 51

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VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates ((EU) 2016/425)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 9. März 2016, ABl. L 81 S. 51, geändert durch Artikel 3 der VERORDNUNG (EU) 2024/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2748 8.11.2024)

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1027740

Präambel

KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Bereitstellung auf dem Markt

Artikel 5 Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Artikel 6 Bestimmungen über die Verwendung von PSA

Artikel 7 Freier Verkehr

KAPITEL II
PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE

Artikel 8 Pflichten der Hersteller

Artikel 9 Bevollmächtigte Vertreter

Artikel 10 Pflichten der Einführer

Artikel 11 Pflichten der Händler

Artikel 12 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 13 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

KAPITEL III
KONFORMITÄT DER PSA

Artikel 14 Konformitätsvermutung von PSA

Artikel 15 EU-Konformitätserklärung

Artikel 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

KAPITEL IV
KONFORMITÄTSBEWERTUNG

Artikel 18 Risikokategorien von PSA

Artikel 19 Konformitätsbewertungsverfahren

Kapitel VIa Notfallverfahren

Artikel 41a Anwendung der Notfallverfahren

Artikel 41b Priorisierung der Konformitätsbewertung krisenrelevanter PSA

Artikel 41c Abweichung von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist

Artikel 41d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen

Artikel 41e Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

KAPITEL V
NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

Artikel 20 Notifizierung

Artikel 21 Notifizierende Behörden

Artikel 22 Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 23 Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 24 Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 25 Konformitätvermutung bei notifizierten Stellen

Artikel 26 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 27 Anträge auf Notifizierung

Artikel 28 Notifizierungsverfahren

Artikel 29 Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen

Artikel 30 Änderungen der Notifizierungen

Artikel 31 Anfechtungen der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 32 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 33 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 34 Informationspflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35 Erfahrungsaustausch

Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen

KAPITEL VI
ÜBERWACHUNG DES MARKT DER UNIONES, KONTROLLE DER AUF DEN MARKT DER UNION GELANGENDEN PSA UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION

Artikel 37 Überwachung des Marktes der Union und Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden PSA

Artikel 38 Verfahren zur Behandlung von PSA, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 39 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 40 Risiko durch konforme PSA

Artikel 41 Formale Nichtkonformität

KAPITEL VII
DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE

Artikel 42 Befugnisübertragung

Artikel 43 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 44 Ausschussverfahren

KAPITEL VIII
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 45 Sanktionen

Artikel 46 Aufhebung

Artikel 47 Übergangsbestimmungen

Artikel 48 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHANG I
RISIKOKATEGORIEN VON PSA

ANHANG II GRUNDLEGENDE GESUNDHEITSSCHUTZ- UND SICHERHEITSANFORDERUNGEN

VORBEMERKUNGEN

1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ALLE PSA

1.1. Entwurfsgrundsätze

1.1.1. Ergonomie

1.1.2. Schutzgrade und Schutzklassen

1.1.2.1. Optimaler Schutzgrad

1.1.2.2. Schutzklassen entsprechend dem Risikograd

1.2. Unschädlichkeit der PSA

1.2.1. Nichtvorhandensein inhärenter Risiken und anderer störender Eigenschaften

1.2.1.1. Geeignete Ausgangswerkstoffe

1.2.1.2. Angemessener Oberflächenzustand jedes Teils einer PSA, das mit dem Nutzer in Berührung kommt

1.2.1.3. Höchstzulässige Behinderung des Nutzers

1.3. Bequemlichkeit und Effizienz

1.3.1. Anpassung der PSA an die Gestalt des Nutzers

1.3.2. Leichtigkeit und Festigkeit

1.3.3. Kompatibilität unterschiedlicher Arten von PSA, die zur gleichzeitigen Nutzung bestimmt sind

1.3.4. Schutzkleidung mit abnehmbaren Protektoren

1.4. Anleitungen und Informationen des Herstellers

2. ZUSÄTZLICHE GEMEINSAME ANFORDERUNGEN FÜR MEHRERE ARTEN VON PSA

2.1. PSA mit Verstellsystem

2.2. PSA, die die zu schützenden Körperteile umhüllen

2.3. PSA für Gesicht, Augen und Atemwege

2.4. PSA, die einer Alterung ausgesetzt sind

2.5. PSA, die bei ihrer Benutzung mitgerissen werden können

2.6. PSA zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

2.7. PSA, die für rasche Einsätze oder für rasches An- und Ablegen bestimmt sind

2.8. PSA für Einsätze unter sehr gefährlichen Bedingungen

2.9. PSA mit vom Nutzer einstellbaren oder abnehmbaren Bestandteilen

2.10. PSA zum Anschluss an eine ergänzende Ausrüstung, die nicht zur PSA gehört

2.11. PSA mit einem Flüssigkeitskreislauf

2.12. PSA mit einer oder mehreren direkt oder indirekt gesundheits- und sicherheitsrelevanten Identifikationskennzeichnungen oder Indikatoren

2.13. Für die Signalisierung des Nutzers geeignete PSA

2.14. PSA für mehrere Risiken

3. ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN BEI BESONDEREN RISIKEN

3.1. Schutz gegen mechanische Stöße

3.1.1. Stöße durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände und durch Aufprall eines Körperteils auf ein Hindernis

3.1.2. Sturz

3.1.2.1. Verhinderung von Stürzen durch Ausgleiten

3.1.2.2. Verhinderung von Stürzen aus der Höhe

3.1.3. Mechanische Schwingungen

3.2. Schutz vor statischer Kompression eines Körperteils

3.3. Schutz vor mechanischen Verletzungen

3.4. Schutz in Flüssigkeiten

3.4.1. Verhinderung des Ertrinkens

3.4.2. Schwimmhilfen

3.5. Schutz gegen die schädlichen Auswirkungen von Lärm

3.6. Schutz gegen Hitze und/oder Feuer

3.6.1. Ausgangswerkstoffe und andere Bestandteile der PSA

3.6.2. Gebrauchsfertige vollständige PSA

3.7. Schutz gegen Kälte

3.7.1. Ausgangswerkstoffe und andere Bestandteile der PSA

3.7.2. Gebrauchsfertige vollständige PSA

3.8. Schutz gegen Stromschläge

3.8.1. Isolierende Ausrüstung

3.8.2. Leitfähige Ausrüstung

3.9. Schutz gegen Strahlung

3.9.1. Nichtionisierende Strahlung

3.9.2. Ionisierende Strahlung

3.9.2.1. Schutz gegen radioaktive Kontamination von außen

3.9.2.2. Begrenzter Schutz gegen äußere Strahlung

3.10. Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gemischen und schädlichen biologischen Wirkstoffen

3.10.1. Atemschutz

3.10.2. Schutz vor Haut- oder Augenberührung

3.11. Tauchausrüstungen

ANHANG III
TECHNISCHE UNTERLAGEN FÜR PSA

ANHANG IV
INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE (Modul A)

ANHANG V
EU-BAUMUSTERPRÜFUNG (Modul B)

ANHANG VI
KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE (Modul C)

ANHANG VII
KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGS­ KONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN PRODUKTPRÜFUNGEN IN UNREGELMÄßIGEN ABSTÄNDEN (Modul C2)

ANHANG VIII
KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DEN PRODUKTIONSPROZESS (Modul D)

ANHANG IX EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. … (1)

ANHANG X
ENTSPRECHUNGSTABELLE

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