Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 11. August 2020 (GV. NRW. 2020 S. 819), berichtigt am 21. September 2020 (GV. NRW. 2020 S. 1030)
* Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Auf Grund des § 87 Absatz 1 Nummer 6 und 7, Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 und Absatz 9 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
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