Aktuell koordinieren die EWG-Verordnung Nr. 1408/71 und die Durchführungsverordnung Nr. 574/72 in den grenzüberschreitenden Fällen die Sozialschutzsysteme der 15 EU-Staaten, der drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz. Die Verordnung – sie ist die Basisregelung des überstaatlichen europäischen Sozialrechts – wird wahrscheinlich 2007 weit gehend durch die zwar am 27.06.2004 bereits in Kraft getretene, aber – wegen der noch nicht vollständigen Anhänge und der noch fehlenden Durchführungsverordnung – noch nicht anzuwendenden Verordnung (EG) 883/041 ersetzt werden. Die folgenden Hinweise vergleichen die aktuelle und die künftige Wanderarbeitnehmerverordnung 883/2004 in den Grundstrukturen und hinsichtlich einiger Einzelfragen.
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