Sicherheitsbeauftragte sind freiwillige Helfer des Arbeitgebers (siehe sis 9/2020, S. 403) und unterstützen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (siehe sis 10/2020, S. 457). Immer wieder wird gesagt, dass sie weder straf- noch zivilrechtlich verantwortlich sind − doch wie weit ist das zutreffend und was machen Staatsanwaltschaften und Gerichte?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-30 |
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