Das Nichtbefolgen von Sicherheitsvorgaben in Rechtsvorschriften und die Missachtung von Sicherheitsverhalten können nicht nur für den Geschädigten folgenschwer sein. Vom lädierten Image und der oft damit verbundenen wirtschaftlichen Beeinträchtigung für das Unternehmen des Schädigens einmal abgesehen, können sich eine Reihe rechtlicher Konsequenzen für ihn persönlich ergeben: Bußgeldbescheid nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen und bei einem Unfall mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Hiervon kann jeder betroffen sein, der durch sein Fehlverhalten schuldhaft einen Schaden oder Unfall verursacht hat. Das sind in erster Linie alle Führungskräfte in der betrieblichen Hierarchie. Es können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und die Betriebsbeauftragten, ja jeder Mitarbeiter als verantwortlicher Schädiger in Betracht kommen.
Jeder Vorgesetzte im Unternehmen muss wissen, welche Folgen sich für ihn persönlich bei Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften ergeben können und wie er sich sicherheitsgerecht verhalten sollte, um einen Schuldvorwurf auszuschließen – zum Vorteil des Unternehmens, aber auch im eigenen Interesse.
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