Als die Berufsgenossenschaften 1991 für den Arbeitsschutz und das Berufskrankheitengeschehen in den damals noch neuen Bundesländern zuständig wurden, sahen sie über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus eine moralisch-gesellschaftliche Verpflichtung, den ehemaligen Wismut-Beschäftigten eine möglichst umfassende Betreuung anzubieten, aber auch in einem modellhaften Ansatz durch wissenschaftliche Forschung Fragen des Berufskrankheitengeschehens und der Prävention zu bearbeiten.
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