Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber bei der Unterweisung sich sprachlich an den Arbeitnehmer anpassen und notfalls übersetzen muss oder ob er vom Arbeitnehmer Deutschkenntnisse verlangen kann. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgericht könnte die Akzente etwas verschieben.
Seiten 30 - 32
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.